Hallo Zusammen, zu den nun doch zugelassenen Schmelzsalzen: In dem ,Entwurf, der jetzt festgelegten Anordnungsverfügung vom 21. Januar 2008 (Hattet Ihr per Mail oder Kopie erhalten) steht auf Seire 2 unter Punkt 3: Zur Schmelzbehandlung dürfen keine Abdecksalze eingesetzt werden. Auf Seite 4 : "es wird bei Zuwiderhandlung ein Zwangsgeld in Höhe von 1000,00 € angedroht. Seite 5 : "In Ihrem Fall war es notwendig, Auflaghen zur Organisation zu formulieren, die Emissionsbegrenzung für die Quelle E1 im Genehmigungsverfahren zu ändern und in der Folge dessen das Verwendungsverbot für Schmelzsalze fest zu schreiben. Seite 6 : Das Verwendungsverbot für Schmelzsalze beruht auf Ihre Aussage, Schmelzsalze nicht einzusetzen. Deshalb ist mit Fluriden im Abgasstrom nicht zu rechnen. Auf die Messung wird verzichtet. ...Würden Sie Schmelzsalze einsetzen, Müsste wiederkehrende Messung angeordnet werden." In der nun gültigen Fassung werden die Schmelzsalze zugelassen. (Obwohl im Entwurf wie oben zittiert nicht eingesetzt werden durften und Zwangsgeld von 1000.00€ droht) und die Emissionen für Fluoride und Flour entfallen. Da der Betreiber sie angeblich nicht einsetzt. Kann mir das jemand erklären? Ich verstehe nicht! Ich erkenne nur Wiedersprüchlichkeiten. Bitte schaut selbst nach. wer den Entwurf / Fr. Carius an ,Herrn, Blöcher nicht (mehr) hat, bitte melden. Wir kopieren! (Hat sich unser Giessereibetreiber wieder mal durchgesetzt?) Herzlichst Heike mit freundlichen Grüßen
Hallo, hier der Entwurf eines Leserbriefes zu dem Artikel vom 28.06 im Hinterländer. Er ist ziemlich lang. Prüft ihn mal kritisch Grüße E.v.Löw
Hallo, wir haben den Leserbrief etwas gekürzt. Er ist aber immer noch sehr lang. Die Gefahr besteht, dass der Brief üblicherweise sinnentstellend von der Zeitung gekürzt wird Grüsse E.v.Löw
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