Hallo Zusammen,
zu den nun doch zugelassenen
Schmelzsalzen:
In dem ,Entwurf, der jetzt festgelegten
Anordnungsverfügung vom 21. Januar 2008 (Hattet Ihr per Mail oder Kopie
erhalten) steht auf Seire 2 unter Punkt 3:
Zur Schmelzbehandlung dürfen keine Abdecksalze
eingesetzt werden.
Auf Seite 4 : "es wird bei Zuwiderhandlung ein
Zwangsgeld in Höhe von 1000,00 € angedroht.
Seite 5 : "In Ihrem Fall war es notwendig,
Auflaghen zur Organisation zu formulieren, die Emissionsbegrenzung für die
Quelle E1 im Genehmigungsverfahren zu ändern und in der Folge dessen das
Verwendungsverbot für Schmelzsalze fest zu schreiben.
Seite 6 : Das Verwendungsverbot für Schmelzsalze
beruht auf Ihre Aussage, Schmelzsalze nicht einzusetzen. Deshalb ist mit
Fluriden im Abgasstrom nicht zu rechnen. Auf die Messung wird verzichtet.
...Würden Sie Schmelzsalze einsetzen, Müsste wiederkehrende Messung angeordnet
werden."
In der nun gültigen Fassung werden die Schmelzsalze
zugelassen. (Obwohl im Entwurf wie oben zittiert nicht eingesetzt werden durften
und Zwangsgeld von 1000.00€ droht) und die Emissionen für Fluoride und Flour
entfallen. Da der Betreiber sie angeblich nicht einsetzt.
Kann mir das jemand erklären? Ich verstehe nicht!
Ich erkenne nur Wiedersprüchlichkeiten.
Bitte schaut selbst nach. wer den Entwurf / Fr.
Carius an ,Herrn, Blöcher nicht (mehr) hat, bitte melden. Wir
kopieren!
(Hat sich unser Giessereibetreiber wieder mal
durchgesetzt?)
Herzlichst Heike
mit freundlichen Grüßen