----- Original Message ----- From: Assistenz Kanzlei Möller-Meineke To: gladenbach@op-marburg.de ; silke.pfeifer-sternke@gmx.de ; redaktion.ha@mittelhessen.de Sent: Thursday, July 31, 2008 1:19 PM Sehr geehrte Damen und Herrn, anhängend übersenden wir Ihnen das uns heute eingegangene Urteil und eine Presseerklärung (als WORD und PDF) dazu. Mit freundlichen Grüßen Möller-Meinecke Presseerklärung Gericht stärkt Anwohnerinitiative: auch überpointierte Kritik an Gestank der Gießerei Blöcher ist rechtmäßig In dem Streit zwischen den Anliegern im Gewerbe- und Wohngebiet und der Gießerei Blöcher hat das Amtsgericht Biedenkopf heute das schriftliche Urteil den Parteien ausliefern lassen. Der Antrag von Jürgen Blöcher auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Initiative wird vom Gericht abgelehnt und dem Geschäftsführer der Gießerei die Kosten des Verfahrens auferlegt. Dies ist nach Bewertung von Rechtsanwalt Matthias Möller-Meinecke der erste gerichtliche Erfolg der Anwohner, der ihnen zugleich verfassungsrechtlich durch gewichtige Argumenten für die Zukunft den Rücken stärkt. Das auf elf Seiten unter Heranziehung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesgerichtshofes fundiert begründete Urteil schlägt nämlich dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung eine Bresche. Die Initiative darf auch zukünftig die Behauptung aufstellen: 1. um dies begehrte Bauplanungsrecht eines Industriegebietes zu erlangen, täuschte der Industrielle den Luftkurort dahin, dass nur ein Technologiezentrum mit 2-3 Gießvorgängen pro Woche geplant sei und im Übrigen die Investition 80 Arbeitsplätze neu schaffen würde Das Gericht begründet dies mit einem Grundsatzurteil des BGH vom 12.10.1993. Danach sind in der öffentlichen Diskussion die Giftausstoße der Gießerei für Mensch und Umwelt von erheblicher Bedeutung und die Kritik daran darf - angesichts der heutigen Reizüberflutung - auch "einprägsame starke Formulierungen" verwenden, "selbst wenn sie eine scharfe und abwertende Kritik zum Inhalt haben und mit übersteigerter Polemik vorgetragen werden". (Seite 9 des Urteils) Das Gericht gestattet der Initiative, ihren Standpunkt auch überpointiert zur Geltung zu bringen. Rechtsanwalt Möller-Meinecke bewertet das Urteil als einen Sieg der Verfassung und die erste von den absehbar mehreren Niederlagen des Gießereiunternehmers: "Herr Blöcher sollte seine Kraft in eine Minderung der Immissionen statt in Prozess-Hanselei stecken." Für Rückfragen der Presse: RA Möller 069 170 88 280 __________ NOD32 3301 (20080727) Information __________ Diese E-Mail wurde vom NOD32 antivirus system geprüft http://www.nod32.com No virus found in this outgoing message. Checked by AVG. Version: 7.5.524 / Virus Database: 270.5.8/1582 - Release Date: 30.07.2008 18:37
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