Sehr geehrte Damen und Herrn,
anhängend übersenden wir Ihnen das uns heute eingegangene
Urteil und eine Presseerklärung (als WORD und PDF) dazu.
Mit freundlichen Grüßen
Möller-Meinecke
Presseerklärung
Gericht
stärkt Anwohnerinitiative: auch überpointierte Kritik an Gestank der Gießerei
Blöcher ist rechtmäßig
In
dem Streit zwischen den Anliegern im Gewerbe- und Wohngebiet und der Gießerei
Blöcher hat das Amtsgericht Biedenkopf heute das schriftliche Urteil den
Parteien ausliefern lassen. Der Antrag von Jürgen Blöcher auf Erlass einer
einstweiligen Verfügung gegen die Initiative wird vom Gericht abgelehnt und dem
Geschäftsführer der Gießerei die Kosten des Verfahrens auferlegt.
Dies
ist nach Bewertung von Rechtsanwalt Matthias Möller-Meinecke der erste
gerichtliche Erfolg der Anwohner, der ihnen zugleich verfassungsrechtlich durch
gewichtige Argumenten für die Zukunft den Rücken stärkt. Das auf elf Seiten
unter Heranziehung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des
Bundesgerichtshofes fundiert begründete Urteil schlägt nämlich dem Grundrecht
auf freie Meinungsäußerung eine Bresche.
Die
Initiative darf auch zukünftig die Behauptung aufstellen:
1.
um dies begehrte Bauplanungsrecht eines Industriegebietes zu erlangen, täuschte
der Industrielle den Luftkurort dahin, dass nur ein Technologiezentrum mit 2-3
Gießvorgängen pro Woche geplant sei und im Übrigen die Investition 80
Arbeitsplätze neu schaffen würde
Das
Gericht begründet dies mit einem Grundsatzurteil des BGH vom 12.10.1993. Danach
sind in der öffentlichen Diskussion die Giftausstoße der Gießerei für Mensch und
Umwelt von erheblicher Bedeutung und die Kritik daran darf – angesichts der
heutigen Reizüberflutung – auch „einprägsame starke Formulierungen“ verwenden,
„selbst wenn sie eine scharfe und abwertende Kritik zum Inhalt haben und mit
übersteigerter Polemik vorgetragen werden“. (Seite 9 des
Urteils)
Das
Gericht gestattet der Initiative, ihren Standpunkt auch überpointiert zur
Geltung zu bringen.
Rechtsanwalt
Möller-Meinecke bewertet das Urteil als einen Sieg der Verfassung und die erste
von den absehbar mehreren Niederlagen des Gießereiunternehmers: „Herr Blöcher
sollte seine Kraft in eine Minderung der Immissionen statt in Prozess-Hanselei
stecken.“
Für
Rückfragen der Presse: RA Möller 069 170 88 280
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