-------- Original-Nachricht -------- Betreff: Nachbarbeschwerden gegen die NE-Gießerei Blöcher, neue Überwachungszuständigkeit Datum: Thu, 7 Jul 2011 12:14:21 +0200 Von: <wolfgang.riess@rpgi.hessen.de> An: <smarty@s-a-z.com> CC: <plaum.biedenkopf@freenet.de>, <ulrich.luehnen@rpgi.hessen.de> Sehr geehrter Herr Scharf, da Frau Carius ab Juli 2011 in ein anderes Dezernat des RP Gießen gewechselt ist, habe ich bis auf weiteres die Immissionsschutz-Überwachungszuständigkeit für die Gießere Blöcher GmbH, Zur Wolfskaute 1, 35216 Biedenkopf, übernommen. Ich hatte die umfangreiche Überwachungs- und Ermittlungstätigkeit von Fr. Carius im Zusammenhang mit der Gießerei Blöcher in den vergangenen Jahren sowohl fachlich als auch als stellvertretender Dezernatsleiter begleitet. Daher ist mir die Emissions- und Immissionssituation der Firma und der Nachbarschaft relativ gut bekannt. Bei mehreren Begehungen der Firma und ihrer Umgebung habe ich mir ein Bild über die Sachverhalte einschließlich der belästigenden Geruchseinwirkungen verschafft. Mir liegt der umfangreiche Schriftverkehr vor. Bei mehreren Rundgesprächen in Biedenkopf haben wir uns auch persönlich kennen gelernt. Ich rege daher in diesem Zusammenhang an, dass Sie auf Ihrem Beschwerdeformular der Internetseite http://www.giessereiabgase.de bzw. http://www.giessereiabgase.de/bform/bformular.php bis auf weiteres _meine_ E-Mail-Adresse (siehe unten) einrichten und angeben. Weiter rege ich an, den Eintrag auf dem Beschwerdeformular /„Durch die Benachrichtigung Herrn Blöchers geben Sie ihm die Möglichkeit, vor Inaugenscheinnahme durch die zuständige Behörde die Geruchsbelästigungen zu beseitigen und dadurch zu verhindern, daß die angesprochenen Belästigungen durch die Behörden real wahrgenommen werden können“/ wegzulassen. Dieser Satz erscheint mir missverständlich; ich gehe davon aus, dass Sie eine Warnung der Gießerei Blöcher vor berhördlichen Kontrollen gerade nicht wollen. Falls Sie hingegen als Hilfestellung zur besseren Ursachenfindung die Firma auf diesem Wege über die jeweilige aktuelle Geruchseinwirkung informieren wollen, was durchaus sinnvoll wäre, ist der Satz nicht nötig. Im Übrigen bin ich der Meinung, dass die Art der Darstellung des Beschwerdeformulars dahingehend korrigiert werden sollte, dass der Beschwerdeführer bereits auf dem Anfangsformular die _gesamte_ durch das Formular generierte E-Mail sieht. Bisher wird ihm die gesamte generierte Nachricht _einschließlich__der__Anträge_ erst dann gezeigt, wenn er die Schaltfläche >>Vorschau ansehen!<< drückt. Der Nutzer der Seite wird m. E. durch den zusätzlich auftauchenden Text in der Vorschau ein Stück weit überrascht und sich dann wohl spontan mit der nunmehr wesentlich erweiterten E-Mail „einverstanden erklären“ und sie abschicken. Im Sinne von Transparenz und Fairness sollte also jeder Nutzer Ihres Internet-Beschwerdeformulars sofort sehen können, dass er „Anträge“ stellen und sogar eine „Ordnungswidrigkeiten-Anzeige“ erstatten wird. Noch besser wäre es, wenn er sich darüber hinaus auch frei entscheiden könnte, ob er den Gesamttext oder aber nur seine Beobachtungen absenden will. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Dr. Wolfgang Rieß Regierungspräsidium Gießen Dezernat 43.2 Immissionsschutz - Luftreinhaltung, Lärmschutz, Anlagensicherheit Landgraf-Philipp-Platz 1-7 D-35390 Gießen Hausanschrift: Marburger Straße 91 (Zugang/Zufahrt über Friedhofsallee) 35396 Gießen Telefon +49 641 303-4475 Fax +49 641 303-4103 E-Mail wolfgang.riess@rpgi.hessen.de Internet http://www.rp-giessen.de/irj/RPGIE_Internet?rid=HMdI_15/RPGIE_Internet/sub/a...