Sehr geehrter Herr Scharf,
da Frau Carius ab Juli 2011 in ein anderes Dezernat des RP
Gießen gewechselt ist, habe ich bis auf weiteres die
Immissionsschutz-Überwachungszuständigkeit für die Gießere
Blöcher GmbH, Zur Wolfskaute 1,
35216 Biedenkopf,
übernommen. Ich hatte die umfangreiche Überwachungs- und
Ermittlungstätigkeit von Fr. Carius im Zusammenhang mit der
Gießerei Blöcher in den vergangenen Jahren sowohl fachlich als
auch als stellvertretender Dezernatsleiter begleitet. Daher ist
mir die Emissions-
und Immissionssituation der Firma und der Nachbarschaft relativ
gut bekannt. Bei mehreren Begehungen der Firma und ihrer
Umgebung habe ich mir ein Bild über die Sachverhalte
einschließlich der belästigenden Geruchseinwirkungen verschafft.
Mir liegt der umfangreiche
Schriftverkehr vor. Bei mehreren Rundgesprächen in Biedenkopf
haben wir uns auch persönlich kennen gelernt.
Weiter rege ich an, den Eintrag auf dem Beschwerdeformular „Durch
die Benachrichtigung Herrn Blöchers geben Sie ihm die
Möglichkeit, vor Inaugenscheinnahme durch die zuständige
Behörde die Geruchsbelästigungen zu beseitigen und dadurch zu
verhindern,
daß die angesprochenen Belästigungen durch die Behörden real
wahrgenommen werden können“ wegzulassen. Dieser Satz
erscheint mir missverständlich; ich gehe davon aus, dass Sie
eine Warnung der Gießerei Blöcher vor berhördlichen Kontrollen
gerade nicht wollen.
Falls Sie hingegen als Hilfestellung zur besseren
Ursachenfindung die Firma auf diesem Wege über die jeweilige
aktuelle Geruchseinwirkung informieren wollen, was durchaus
sinnvoll wäre, ist der Satz nicht nötig.
Im Übrigen bin ich der Meinung, dass die Art der Darstellung
des Beschwerdeformulars dahingehend korrigiert werden sollte,
dass der Beschwerdeführer bereits auf dem Anfangsformular die gesamte
durch das Formular generierte E-Mail sieht.
Bisher wird ihm die gesamte generierte Nachricht einschließlich
der Anträge erst dann gezeigt, wenn er die
Schaltfläche >>Vorschau ansehen!<< drückt. Der
Nutzer der Seite wird m. E. durch den zusätzlich auftauchenden
Text in der Vorschau
ein Stück weit überrascht und sich dann wohl spontan mit der
nunmehr wesentlich erweiterten E-Mail „einverstanden erklären“
und sie abschicken.
Im Sinne von Transparenz und Fairness sollte also jeder
Nutzer Ihres Internet-Beschwerdeformulars sofort sehen können,
dass er „Anträge“ stellen und sogar eine „Ordnungswidrigkeiten-Anzeige“ erstatten wird.
Noch besser wäre es, wenn er sich darüber hinaus auch frei
entscheiden könnte, ob er den Gesamttext oder aber nur seine
Beobachtungen absenden will.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. Wolfgang Rieß
Regierungspräsidium Gießen
Dezernat 43.2 Immissionsschutz - Luftreinhaltung, Lärmschutz,
Anlagensicherheit
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
D-35390 Gießen
Hausanschrift:
Marburger Straße 91 (Zugang/Zufahrt über Friedhofsallee)
35396 Gießen
Telefon +49 641 303-4475
Fax +49 641 303-4103
Internet
http://www.rp-giessen.de/irj/RPGIE_Internet?rid=HMdI_15/RPGIE_Internet/sub/a2a/a2a6db2a-6547-1111-0104-348d91954e0c,,22222222-2222-2222-2222-222222222222,11111111-2222-3333-4444-100000005003.htm