----- Original Message -----
From: Rechstanwalt Matthias Möller Meinecke
To: 'Automobil B.Plaum'
Sent: Sunday, August 17, 2008 4:44 PM
Subject: Klage gegen Anordnungsverfügung

 

Sehr geehrte Frau Wagener,

 

 

danke für die Anfrage.

 

Die Kosten hängen vom Streitwert ab, den das Gericht nach der Maßgabe der Streitwertrichtlinie des BVerwG festsetzten wird; diese habe ich auf meiner Homepage publiziert.

 

In einem anderen immissionsschutzrechtlichen Klageverfahren hat der Hess.VGH jetzt den Streitwert pro Kläger auf EUR 5.000,00 festgesetzt. Daraus leiten sich drei Gerichtsgebühren von insg. EUR 363,00 pro Kläger ab, die als Vorschuss zu zahlen sind und bei einer möglichen Klagerücknahme zu 2/3 erstattet werden.

 

Ich rate Ihnen als Hauptbetroffene zur fristwahrenden Klage, die ¼ Arbeitsstunde von mir erfordert. Wir würden zur Begründung zunächst auf den Vortrag gegenüber dem RP und das Gutachten Bezug nehmen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Möller-Meinecke

 

Von: Automobil B.Plaum [mailto:plaum.biedenkopf@freenet.de]
Gesendet: Freitag, 4. Juli 2008 16:32
An: ra@moeller-meinecke.de
Betreff: Klage gegen Anordnungsverfügung

 

Sehr geehrter Herr Möller,

 

leider können wir noch keine Kostendeckung zur Einreichung einer Klage vorweisen.

 

Da wir aber die Klagefrist nicht verstreichen lassen möchten, wäre es trotzdem denkbar, diese unbegündet zu erheben, und sie bei nicht Zustandekommen der Finanzierung, wieder zurückzunehmen?

 

So hätten wir Zeit gewonnen. Könnten Sie nach ihrem Urlaub zur Beratung nocheinmal aufsuchen. Und würden für einen gewissen Zeitraum Druck auf den RP ausüben.

 

? Welche Kosten kämmen dann auf uns zu?

 

Wir versuchen Sie gegen 16.45h telefonisch zu erreichen. (Ihr Telefon war zur Zeit besetzt.)

 

 

mit freundlichen Grüßen Heike Wagener

 

 

 

 

 

 

 

 

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