----- weitergeleitete Nachricht --------- Subject: Urteil OVG Münster 8 A 2264/05 zur GIRL Date: Mo 24 Sep 2007 13:19:31 CEST From: "RA Moeller-Meinecke"<kanzlei@moeller-meinecke.de>
MATTHIAS M. M Ö L L E R - M E I N E C K E
RECHTSANWALT . FACHANWALT FÜR VERWALTUNGSRECHT
Sehr geehrter Herr Plaum,
das heute eingegangener Urteil lasse ich Sie mitlesen.
Mit freundlichen Grüßen
Möller
60323 FRANKFURT AM MAIN . FÜRSTENBERGER STR. 168 F TEL. 069 170 88 280 oder (gebührenfrei) 08000 66 3 55 37 (0 ACHTTAUSEND MOELLER) www.Moeller-Meinecke.de <http://www.Moeller-Meinecke.de>
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-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Hinz, Mechthild [mailto:Mechthild.Hinz@ovg.nrw.de]Im Auftrag von Veröffentlichungskommission OVG NRW Gesendet: Montag, 24. September 2007 11:25 An: 'Kanzlei@Moeller-Meinecke.de' Betreff: 8 A 2264/05 Veröffentlichungsfassung
<<05A2264.doc>> Veröffentlichungskommission der Richter des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrte Schriftleitung,
als Anlage übermitteln wir Ihnen eine bzw. mehrere für die Veröffentlichung bearbeitete Entscheidung(en) des hiesigen Oberverwaltungsgerichts/Verfassungsgerichtshofs zum Abdruck in Ihrer Zeitschrift/Entscheidungssammlung.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Die Vergütung zuzüglich 19% MWSt bitte ich unter Angabe des/der Aktenzeichen an den Veröffentlichungsverein der Richter des OVG NRW, Postgirokonto Nr. 247 93-464 bei der Postbank Dortmund, Bankleitzahl 440 100 46, zu überweisen. Bei gleichzeitiger Überweisung der Vergütung für mehrere Entscheidungen wird gebeten, den auf jede Entscheidung entfallenden Betrag auf dem Überweisungsträger zu vermerken. Die Steuernummer des Veröffentlichungsvereins lautet: FA Münster-Innenstadt, Nr. 337/5937/0204.
Mit freundlichen Grüßen Wolff (Vorsitzende Richterin am OVG)
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