Folgende Beschwerde wurde per E-Mail versandt an:
Empfänger:

c.carius@rpu-mr.hessen.de
Kopien:
u.dobener@biedenkopf.de
h.klingelhoefer@biedenkopf.de
RA@moeller-meinecke.de
plaim.biedenkopf@freenet.de

Inhalt:
Beschwerde E-Mail Heike Wagener
Zum Musbach 3
35216 Biedenkopf


An
Regierungspräsidium Gießen
Postfach 100851
35338 Gießen


IV/43.2 - 53e622 BImSchG Gießerei Blöcher


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich zeige an, daß ich mich in Nachbarschaft der für die Geruchsimmission
verantwortlichen Gießerei Blöcher durch die nachfolgend dokumentierte
Geruchswahrnehmung erheblich belästigt fühle. Ich beantrage eine
Untersuchung der Ursachen von Amts wegen und dabei u. a.

- Inaugenscheinnahme Ihrerseits,
- Einholung von Auskünften u. a. der Stadtverwaltung Biedenkopf, der (Umwelt-)Polizei,
- Anhörung von Zeugen und Sachverständigen,
- Anforderung der Einkaufs- und Abfallnachweise der Fa. Blöcher bzgl. der Styroporreste.

Bitte informieren Sie mich schriftlich über das Ergebnis Ihrer Recherchen zu den Ursachen meiner erheblichen Belästigung.

Desweiteren rege ich die behördliche Prüfung einer nachträglichen Anordnung
gegenüber dem Betreiber der Gießerei an. Bitte informieren Sie mich in
Durchschrift über die Stellungnahme des Betreibers zu meiner Beschwerde und
über Ihre behördliche Entscheidung.

Ich beantrage die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens und
meine Information über den Ausgang dieses Verfahrens.


Mit freundlichen Grüßen


Heike Wagener


Anlage:
Protokoll der Geruchsbelästigung

Kopien an:
u.dobener@biedenkopf.de
h.klingelhoefer@biedenkopf.de
RA@moeller-meinecke.de
plaim.biedenkopf@freenet.de

----------------------Anlage----------------------

Protokoll der Geruchsbelästigung:

Datum: 03.08.2009, Beginn der Geruchsbelästigung: X Uhr .
Während der Geruchsbelästigung befand ich mich X.


Es handelt sich nicht um den für mich abgrenzbaren Geruch aus:
- dem Betrieb oder der Wartung von Kraftfahrzeugen,
- dem Hausbrand,
- der Vegetation (z.B. frischer Grasschnitt, Blütenduft),
- landwirtschaftlichen Düngemaßnahmen,
- dem Freizeitvergnügen des Grillens von Fleisch,
- Schönheitsreparaturen wie Lackieren oder Streichen von Holz, Putz oder Metall.

Sonstige Bemerkungen und Beobachtungen:
Soeben um 20.30 uhr wurde das seit 7.05 lärmend betriebene Abluftgebläse ausgeschaltet.
Für die Nachbarschaft bedeutet dies 13 1/2  
Stunden willkürliche Dauerbeschallung von 52 dBa.
Seit 17.00 völlig Menschenleere Giesserei. 
Typische Vorgehensweise für diesen scheinbar 
völlig chaotisch, unkalkulierbar und 
unbeaufsichtigt betriebenen Betrieb. 





Heike Wagener